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Carat fonts service AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Carat Fonds Service AG

über den An- und Verkauf von Edelmetallen

Zwischen Ihnen ("Kunde") und der CARAT Fonds Service AG ("wir" oder "uns") kommt durch Aufgabe einer entsprechenden Order durch den Kunden und einer Annahme durch uns nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein Kaufvertrag zustande, der den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt:

1. Vertragsschluss und Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und uns. Sie gelten auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für künftige An- und Verkäufe; es sei denn, im Rahmen dieser Geschäfte wird die Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen vereinbart.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Wir widersprechen bereits hiermit der Verwendung eigener Geschäftsbedingungen durch den Kunden. Sollten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch mit Geschäftsbedingungen des Kunden kollidieren, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig. Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dies ausdrücklich und schriftlich dem Kunden bestätigen.

1.3. Ankaufs- und Verkaufsaufträge des Kunden können ausschliesslich schriftlich, oder per Telefax erteilt werden. Diese Aufträge gelten als an uns gerichtetes Angebot zum Abschluss einen Kaufvertrages betreffend des An- bzw. Verkaufs eines der von uns zum An- bzw. Verkauf angebotenen Edelmetalle ("Edelmetalle") durch den Kunden an uns auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Annahme dieses Angebots erfolgt entweder durch Zugang einer Auftragsbestätigung, durch Zugang einer Abrechnung, die auch den verbindlichen An- bzw. Verkaufskurs enthält, oder im Falle des Ankaufs durch den Kunden spätestens mit Übergabe des Edelmetalls. Im Falle des Verkaufs von Edelmetallen durch den Kunden an uns erfolgt die Annahme erst nach Abschluss der Ankaufprüfung, bei der das dem Kunden gehörende Edelmetall auf seine Echtheit und Verkehrsfähigkeit zu den momentanen Marktbedingungen geprüft wird (Ankaufprüfung). Ergibt die Ankaufprüfung, dass ein Ankauf nicht möglich ist, senden wir das Edelmetall auf Kosten und Risiko des Kunden durch ein Werttransportunternehmen an ihn zurück.

2. Preise und Gebühren

2.1. Die Ausführung der Aufträge erfolgt durch das uns angeschlossenen Handelssystem mit unseren Lieferanten zu den in diesem Handelssystem gestellten An- bzw. Verkaufskursen. Bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden sind die gestellten Kurse freibleibend und unverbindlich.

2.2 Der Kunde trägt die im Zusammenhang mit dem An- oder Verkauf entstehenden Gebühren und Auslagen nach Maßgabe unseres Preisverzeichnisses in der jeweils geltenden Fassung, welches Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.

3. Fälligkeit des Kaufpreises

3.1. Der Kaufpreis ist im Falle des Ankaufs durch den Kunden bei Erhalt einer entsprechenden Abrechnung sofort und ohne Abzug per Vorkasse zur Zahlung auf das in der Abrechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig.

3.2. Zahlt der Kunde nach Erhalt der Abrechnung nicht innerhalb von zwei Bankarbeitstagen, so kommt er mit Ablauf des zweiten Bankarbeitstages in Verzug.

3.3. Verkauft der Kunde Edelmetalle an uns, ist der durch uns zu zahlende Kaufpreis innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach dem Tag zur Zahlung fällig, nach dem der Lieferant, an den wir die vom Kunden verkauften Edelmetalle weiterveräußert haben, uns unsererseits den Kaufpreis bezahlt hat.

4. Lieferung und Abholung

4.1. Die Lieferung der Edelmetalle durch uns erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss.

4.2. Liefert unser Lieferant uns die Edelmetalle nicht spätestens vier Wochen nach Vertragsschluss zwischen uns und dem Kunden, sind wir zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt.

4.3. Verbindliche Liefer- oder Abholtermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die Vereinbarung einer bestimmten Liefer- oder Abholzeit zu einem vereinbarten Liefer-/Abholtermin ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Mehrkosten, die durch erfolglose Liefer- oder Abholtermine entstehen, trägt der Kunde.

4.4. Lieferungen und Abholungen sind nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglich und erfolgen durch ein Werttransportunternehmen. Für den Zeitpunkt des Gefahrund Lastenübergangs gelten die §§ 447, 474 Absatz 2 BGB.

4.5. Im Falle des Verkaufs durch den Kunden an uns vermitteln wir auf Wunsch die Abholung durch ein Werttransportunternehmen. Stattdessen kann der Kunde statt der Abholung durch ein Werttransportunternehmen eine andere Versandart wählen. Der Kunde trägt in jedem Fall das Risiko und die Beweislast dafür, dass das Edelmetall nebst allen hierzu benötigten und beim Ankauf vorhandenen Papieren in einer die Ankaufprüfung ermöglichenden Weise bei uns eingeht.

5. Gewährleistung

5.1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen; soweit hierin nicht abweichend geregelt.

5.2. Im Falle eines Mangels sind die Rechte des Kunden zunächst auf ein Verlangen auf Nacherfüllung beschränkt. Sonstige Gewährleistungsrechte kann der Kunde erst nach dem einmaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend machen.

6. Haftung

6.1 Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

6.2. Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

6.3. Im übrigen ist jede Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Edelmetalle bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller unserer Ansprüche aus der laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich künftiger Ansprüche unser Eigentum.

7.2 Bis zum Erwerb des Eigentums ist der Kunde nicht berechtigt, über die Edelmetalle durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung oder in sonstiger Weise zu verfügen oder diese zu verarbeiten oder umzubilden. Soweit der Kunde die Edelmetalle dennoch verarbeitet oder umbildet, geschieht dies für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. In diesem Fall setzt sich unser Eigentum an der durch Verarbeitung oder Umbildung entstandenen neuen Sache wertmäßig fort; die Übergabe dieser neuen Sache an uns wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die neue Sache für uns unentgeltlich verwahrt.

7.3 Im Falle jeglicher Beeinträchtigung unseres Eigentums durch Dritte hat der Kunde den Dritten auf das Bestehen dieses Eigentumsvorbehaltes und uns auf die Beeinträchtigung unserer Rechte durch diesen Dritten hinzuweisen. Der Kunde trägt die aus der Wahrnehmung unserer Rechte entstehenden Kosten und Auslagen, soweit die in vorstehendem Satz genannten Mitteilungen nicht unverzüglich erfolgen.

8. Aufrechnung

Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Forderungen zu.

9. Datenschutz

Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Auftragsabwicklung und der Kundenbetreuung.

10. Geldwäschegesetz

10.1. Soweit wir nach dem Geldwäschegesetz und anderen rechtlichen Bestimmungen zur Identifizierung oder der Überprüfung des Kunden verpflichtet sind, verpflichtet sich der Kunde, uns die entsprechenden Unterlagen bereitzustellen und Auskünfte zu erteilen. Der Kunde ist auch ohne entsprechende Aufforderung verpflichtet, sich nach den Bestimmungen des Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz (GwBekErgG) durch Übersendung einer Kopie eines Personalausweises oder Reisepasses und, soweit dies aus diesen Dokumenten nicht ersichtlich ist, durch Angabe von Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift zu identifizieren, soweit ein Bargeschäft im Sinne von § 3 Absatz 2 Ziffer 2 GwBekErgG vorliegt.

10.2. Der Kunde erklärt, dass er auf eigene Rechnung handelt (§ 3 Absatz 1 Ziffer 3 GwBekErgG).

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des UNKaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts

11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Bad Homburg.

11.3. Erfüllungsort ist, soweit nicht abweichend vereinbart, Reutlingen.

11.4. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.

11.5 Da der Preis von Edelmetallen auf den Finanzmärkten Schwankungen unterliegt, auf die wir keinen Einfluss haben, besteht für den vorliegenden Vertrag gemäß § 312d Absatz 4 Ziffer 6 BGB auch dann kein Widerrufsrecht des Kunden, wenn dieser Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

Stand: Mai 2009